Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: [DATUM]

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Friedenstor, Cranachstraße 24, 60596 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über Bestattungsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und die Auftragsannahme durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Der Auftraggeber versichert, zur Erteilung des Bestattungsauftrags berechtigt zu sein (z. B. als nächster Angehöriger oder bevollmächtigte Person).

§ 3 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt die im Bestattungsauftrag vereinbarten Leistungen. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem Bestattungsvertrag. Zu den Leistungen können insbesondere gehören:

  • Überführung des Verstorbenen
  • Aufbahrung und Totenpflege
  • Organisation und Durchführung der Bestattung
  • Beschaffung von Sarg, Urne und Zubehör
  • Koordination behördlicher Formalitäten
  • Trauerfeier und Abschiedszeremonie
  • Grabpflege und Grabgestaltung

Leistungen Dritter (z. B. Friedhofsgebühren, Krematoriumsgebühren, kirchliche Leistungen) werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers bestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. Bestattungsvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Rechnungen sind innerhalb von [ZAHLUNGSFRIST, Z.B. 14] Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB fällig.

Kosten für Leistungen Dritter, die der Auftragnehmer vorgestreckt hat, sind sofort nach Vorlage der entsprechenden Nachweise zur Zahlung fällig.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Bestattung notwendigen Unterlagen (Sterbeurkunde, Personalausweis des Verstorbenen etc.) rechtzeitig bereitzustellen sowie erforderliche Auskünfte zu erteilen.

Änderungen des Auftrags sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Mehrkosten, die durch verspätete oder unvollständige Informationen entstehen, trägt der Auftraggeber.

§ 6 Stornierung und Kündigung

Eine Stornierung des Auftrags ist schriftlich zu erklären. Bei Stornierung nach Auftragsannahme können folgende Stornogebühren anfallen:

  • Bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn: [X] % des Auftragswertes
  • Bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn: [X] % des Auftragswertes
  • Weniger als 24 Stunden oder nach Leistungsbeginn: bis zu 100 % des Auftragswertes

Bereits erbrachte Leistungen und verauslagte Kosten Dritter sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 8 Datenschutz

Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages verwendet und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG) verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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